Allgemeine Geschäftsbedingungen
| 1. | Geltungsbereich; künftige Geltung |
| 1.1 | Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der Performance Media Deutschland GmbH (nachfolgend „Performance Media“) und Werbekunden, soweit das Vertragsverhältnis nicht ausschließlich über die Internetplattform www.performance-media.de zustande gekommen ist und daher den Plattformen-Nutzungsbedingungen unterliegt. |
| 1.2 | Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, auch wenn Performance Media im Einzelfall nicht widerspricht. |
| 2. | Angebot; Vertragsschluss; Agenturbuchung |
| 2.1 | Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Angebote von Performance Media freibleibend. |
| 2.2 | Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung durch Performance Media oder durch den Beginn der Erbringung der Dienstleistung durch Performance Media mit dem Leistungsinhalt des jeweiligen von Performance Media erstellten bzw. bestätigten Mediaplans zustande. |
| 2.3 | Aufträge durch Agenturen kommen unmittelbar zwischen Performance Media und der Agentur zustande, soweit die Agentur nicht ausdrücklich und unter Benennung einer inländischen ladungsfähigen Anschrift in Vertretung für einen Agenturkunden handelt. |
| 2.4 | Für den Fall, dass die Agentur selbst Vertragspartnerin von Performance Media wird, tritt die Agentur zur Sicherung der Ansprüche von Performance Media gegen die Agentur mit Vertragsschluss sämtliche gegenüber ihrem Agenturkunden bestehenden und künftigen Forderungen in Höhe von 130 % des Auftragswertes aus offenen Verträgen mit Performance Media an Performance Media zur Sicherung ab (Sicherungsabtretung). Performance Media ist berechtigt, diese Abtretung gegenüber dem Agenturkunden offenzulegen. |
| 3. | Bereitstellung der Werbemittel; Anpassungsrecht für Performance Media |
| 3.1 | Der Kunde ist verpflichtet, spätestens fünf Werktage vor Beginn der Werbeschaltung sämtliche für die ordnungsgemäße Auftragsausführung erforderlichen Informationen und Datenmaterialen, gleich ob Bild, Text, Video oder Audio (Werbemittel), gemäß der technischen Spezifikationen bereit zu stellen. |
| 3.2 | Die Werbemittel müssen sich für die vereinbarte Medialeistung eigenen und insbesondere den vereinbarten technischen Anforderungen und Formaten entsprechen. Performance Media behält sich das Recht vor, das vom Kunden gelieferte Material zu bearbeiten, soweit dies zur optimalen Werbeverwendung erforderlich und zumutbar ist. Hierzu ist Performance Media nicht verpflichtet. |
| 3.3 | Sofern geschuldete Medialeistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden können, weil Werbemittel vom Kunden zu vertreten nicht rechtzeitig oder nicht den technischen Anforderungen entsprechend bereit gestellt wurden, ist die volle Vergütung dennoch geschuldet. |
| 3.4 | Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind können von Performance Media oder dem Betreiber des Werbeplatzes als Werbung gekennzeichnet werden, insbesondere um den wettbewerbs- und medienrechtlichen Vorgaben zu entsprechen. |
| 3.5 | Mehraufwand, der durch die schuldhafte Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Kunden entsteht, ist vom Kunden zu vergüten. Medialeistungen werden dabei auf Basis des Mediaplans abgerechnet, für sonstige Tätigkeiten stellt Performance Media 80 Euro pro Stunde in Rechnung. |
| 3.6 | Performance Media übernimmt für gelieferte Werbemittel keine Verantwortung und keine Aufbewahrungspflichten. Es besteht keine Rückgabepflicht für Werbemittel. |
| 4. | Verbotene Werbeinhalte; vorübergehende Unterbrechung |
| 4.1 | Werbemittel dürfen nicht gegen im Verbreitungsgebiet der Medialeistungen geltendes Recht verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen. Bei Werbemitteln mit Verlinkung auf Inhalte des Kunden oder Dritter müssen auch die Inhalte, auf das das Werbemittel verlinkt (Werbeziel), den Anforderungen des Satzes 1 genügen. |
| 4.2 | Performance Media ist berechtig, die Durchführung einer geschuldeten Medialeistung vorübergehend zu unterbrechen, soweit ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte des Werbemittels oder des Werbeziels besteht. Der Kunde kann die Sperrung durch das Zurverfügungstellen von unbedenklichen Werbemitteln oder Werbezielen abwenden. Performance Media wird den Kunden innerhalb von 48 Stunden über die Unterbrechung der Leistungserbringung informieren. |
| 5. | Rechtseinräumung; Unbedenklichkeitsgarantie des Kunden; Freistellungserklärung |
| 5.1 | Der Kunde räumt Performance Media sämtliche für die Erbringung der geschuldeten Medialeistungen erforderlichen Nutzungs-, Leistungsschutz und sonstigen Schutzrechte in dem erforderlichen Umfang (zeitlich, inhaltlich und räumlich) ein. Performance Media kann die eingeräumten Nutzungsrechte im Rahmen der Durchführung der Medialeistungen an Dritte übertragen. |
| 5.2 | Der Kunde garantiert mit Auftragserteilung, dass die vertragsgemäße Erbringung der Medialeistung weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzen. Der Kunde trägt die Verantwortung für den Inhalt der Werbung, insbesondere in wettbewerbsrechtlicher, markenrechtlicher, persönlichkeitsrechtlicher und urheberrechtlicher Hinsicht. |
| 5.3 | Der Kunde garantiert, dass er für sämtliche zur Schaltung der Werbung erforderlichen Nutzungsrechte, insbesondere aus Urheberrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrecht, an den von ihm übermittelten Werbemitteln besitzt. |
| 5.4 | Der Kunde stellt Performance Media von allen Schäden, Verlusten und Aufwendungen (einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung) frei, die Performance Media oder deren Geschäftsführer und Angestellten durch die Verletzung dieser Garantien entstehen. |
| 6. | Schieberecht; Gewährleistung; Rügepflichten |
| 6.1 | Sind für die geschuldeten Medialeistungen Schaltzeiträume vereinbart, so hat Performance Media ein Schieberecht, wenn die Medialeistung zu dem vereinbarten Zeitraum durch den Medialeistungserbringer (Publisher) nicht erbracht werden kann. Die Dauer des Schieberecht entspricht dem gebuchten Schaltzeitraum, d.h. beispielsweise bei einem Schaltzeitraum von 14 Tagen kann Performance Media in diesen Fällen die Leistung auch noch während der dem Schaltungszeitraum folgenden 14 Tage erbringen. |
| 6.2 | Soweit der Kunde eine bestimmte Anzahl von Pageimpressions/Clicks für einen bestimmten Zeitraum gebucht hat, weist Performance Media darauf hin, dass diese Angaben auf Erfahrungswerten der Vergangenheit beruhen. Sollten die Pageimpressions/Clicks ausnahmsweise nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums erreicht werden, verlängert sich der Schaltungszeitraum der Werbemaßnahme bis zum Erreichen der gebuchten Pageimpressions/Clicks. Ist die dabei vom Kunden gebuchte Platzierung für die verlängerte Werbezeit bereits an einen anderen Kunden vergeben, ist Performance Media berechtigt unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden auf eine vergleichbare Platzierung auszuweichen |
| 6.3 | Bei nicht nur unerheblicher Beeinträchtigung der geschuldeten Medialeistung kann Performance Media nach eigenem Ermessen oder nach Vereinbarung zunächst einwandfrei nacherfüllen oder eigene bestehende Gewährleistungsansprüche gegen den Publisher an den Kunden abtreten. Ein Anspruch auf Minderung der Vergütung oder Rücktritt besteht nur, wenn eine Nacherfüllung fehlschlägt oder Performance Media nicht zumutbar ist oder die abgetretenen Ansprüche endgültig nicht durchsetzbar sind. |
| 6.4 | Der Kunde ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Medialeistungen innerhalb von 48 Stunden nach Schaltung auf die Vertragsmäßigkeit hin zu überprüfen und Performance Media etwaige Beanstandungen in Textform unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige und formgerechte Beanstandung, so gilt die erbrachte Medialeistung insgesamt als vertragsgemäß. |
| 6.5 | Abrechnungen erfolgen ausschließlich aufgrund der Reportings von Performance Media. Die Richtigkeit der Reportings wird vermutet solange der Kunde nicht den Nachweis der Unrichtigkeit erbringt. Abweichungen in Messungen von bis zu 15 % sind geringfügig und gelten nicht als Mangel oder übererfüllung (Schwankungstoleranz). |
| 7. | Außerordentliche Kündigung |
| 7.1 | Bei gravierenden Verstößen gegen geltendes Recht oder gegen Pflichten aus diesen AGB durch den Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen ist Performance Media zur außerordentlichen Kündigung unbeschadet der gesetzlichen Regelung und weiterer ggf. bestehender Ansprüche berechtigt. |
| 7.2 | Insbesondere ist Performance Media zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn
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| 8. | Vergütung |
| 8.1 | Die vereinbarte Vergütung ist mit Vertragsschluss fällig und vom Kunden innerhalb von 5 Werktagen, in jedem Fall aber vor vereinbartem Beginn der Leistungserbringung zu bezahlen. |
| 8.2 | Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug oder ist gegen ihn Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, kann Performance Media die Ausführung der vertraglichen Medialeistungen zurückhalten, es sei denn, der Kunde leistet rechtzeitig Sicherheit in Höhe der Vergütung. |
| 8.3 | Der Kunde kann gegenüber Ansprüchen von Performance Media nur mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, wenn die jeweiligen Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. |
| 9. | Haftungsbegrenzung |
| 9.1 | Performance Media haftet für Schäden des Kunden, die Performance Media, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. |
| 9.2 | Unabhängig vom Verschuldensgrad haftet Performance Media für Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die in Ziffer 9.1 Genannten eine Pflicht verletzt haben, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht) sowie im Falle einer arglistigen Täuschung. In gleicher Weise haftet Performance Media unabhängig vom Verschuldensgrad, sofern der Schaden auf einer Verletzung einer von Performance Media übernommenen Garantie oder auf einem leicht fahrlässigen Organisationsverschulden beruht. |
| 9.3 | Unberührt bleiben auch Schadensersatzansprüche des Nutzers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Performance Media oder des in Ziffer 9.1 genannten Personenkreises beruhen. |
| 9.4 | In anderen als den in Ziffer 9.1 bis 9.3 genannten Fällen ist die Haftung von Performance Media – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen. |
| 9.5 | Nicht ausgeschlossene Schadensersatzansprüche sind, außer in den in Ziffern 9.1 und 9.3 genannten Fällen, auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Sie betragen im Falle des Verzugs höchstens 5% des Auftragswertes. |
| 9.6 | Schadensersatzansprüche gegen Performance Media verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung. |
| 10. | Anwendbares Recht; Gerichtsstand; salvatorische Klausel; Schriftform |
| 10.1 | Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. |
| 10.2 | Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg. |
| 10.3 | Mündliche oder schriftliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen der Vertragsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Schriftformklausel. |
| 10.4 | Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Im Falle einer solchen Unwirksamkeit werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke. |
| 10.5 | Soweit im Rahmen dieser AGB von Schriftform die Rede ist, meint dies Textform im Sinne des § 126 b BGB |
| Stand: Februar 2008 |
